Ich bin mal wieder auf Fazebug für 30 Tage gesperrt

Immer wieder stelle ich fest, dass in manchen Gruppen für Auswanderer und Aussteiger massiv gegen das Auswandern aus Deutschland gewettert wird. Überhaupt über das Auswandern nach Paraguay. Dazu gibt es sogar ein Gesetz, dass man nicht positiv über das Auswandern berichten darf.

In diesen Gruppen mit sehr vielen Mitgliedern tummeln sich Fake-Accounts (zum Teil mit türkischen oder anderen ausländischen Namen aus islamischen Ländern – es können auch gefälschte Identitäten von Linken sein um noch mehr zu provozieren) bzw. bezahlte Kommentatoren, die auf Werbung für das Auswandern sich alles Negative zusammen suchen und dann in den Kommentaren posten. Gleichzeitig provozieren diese auch noch und ich habe bewusst meine Antwort gegeben und wusste schon vorher, dass ich sicher in ein paar Minuten gesperrt werde. So war es dann auch.

Ich empfahl einer Person mit einem türkischen Namen (lt. Profil aus Istanbul): „Gehe in deine Heimat. Die Ziegen vermissen dich.“

Das reichte mal wieder aus für eine 30-Tage-Sperre. Ich wollte doch nur, dass er die Liebe für sein Heimatland wieder findet. Mehr wollte ich doch nicht.

Auszug aus Wikipedia:

Die Beratung von Auswanderern ist in Deutschland durch das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) vom 26. März 1975 geregelt.

Dieses Gesetz besagt: Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland […] Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Weiterhin verbietet das Auswandererschutzgesetz Werbung, die Zahlung von Prämien und die Vergabe von Fördermitteln für Reisekosten im Rahmen einer Auswanderung. Ausgenommen sind Mobilitätsstipendien innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten.

Mit diesem Gesetz übernimmt der Staat eine Schutzfunktion für seine Bürger. Auswanderer sollen nicht aus kommerziellem Eigeninteresse beraten werden, sondern Zugang zu möglichst objektiven und umfassenden Informationen erhalten. Die Beratung soll davor bewahren, den Schritt ins Ausland unüberlegt zu gehen. Auswanderer und Auslandstätige haben die Möglichkeit, sich für Informationen nicht nur an die Agentur für Arbeit und die deutsche Rentenversicherung zu wenden, sondern auch an gemeinnützige Beratungsstellen für Auswanderer.

Dazu hier das Gesetz – zu finden auf https://www.gesetze-im-internet.de/auswsg/index.html

Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (Auswandererschutzgesetz – AuswSG)

§ 2 Werbungsverbot

(1) Es ist verboten, geschäftsmäßig für die Auswanderung zu werben.

(2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, soweit dies zur Durchsetzung zwischenstaatlicher Vereinbarungen erforderlich ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann Ausnahmen von Absatz 1 aus besonderen Gründen zulassen, wenn dieses im öffentlichen Interesse liegt oder aus Gründen humanitärer oder sozialer Art angezeigt ist, insbesondere bei der Rückwanderung von Ausländern in ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung dieser Personen.

Jetzt kann man auch 1 und 1 zusammenzählen und weiß dann auch warum auf den Seiten des Deutschen Auswärtigen Amtes auch viel Negatives berichtet wird. Einiges halte ich für total übertrieben – manches sogar für Blödsinn.

Einige wollen immer mal wieder mit mir in Kontakt treten. Über Facebook geht es momentan nicht direkt – aber indirekt – über diesen Account, oder über meine Webseite Paraguay-XXL per E-Mail.