Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
- Der deutsche Personalausweis wird nicht anerkannt.
- Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt
- ein Lichtbild ist erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich, vorher aber empfehlenswert
- Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend.
Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit Unterschriftsbeglaubigung) und eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunde und Vollmacht müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein.
Möchten Eltern und Kinder dauerhaft in Paraguay leben und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit, muss von dem anderen Elternteil vor einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menores“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschließend vom Justizministerium sowie dem Außenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden.